Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe legt Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe vor
Die Inanspruchnahme von gerichtlicher Hilfe darf keine Frage des Einkommens sein.
Dieses im Grundgesetz verankerte Postulat sieht der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe durch die aktuellen Entwicklungen gefährdet. Der Dachverband der ambulanten Beratungseinrichtungen, die gewaltbetroffene Frauen beraten und unterstützen, hat sich aus diesem Anlass mit einer Stellungnahme zu dem aktuell diskutierten Gesetzesentwurf positioniert.
Ein Gesetz, das den Erhalt von Prozesskostenhilfe einschränkt, würde demnach die ohnehin schon großen Hürden für gewaltbetroffene Frauen auf dem Weg zu einem Gerichtsprozess verschärfen. „Doch gerade die mit Gewalt konfrontierten Frauen benötigen gerichtliche Hilfe in unterschiedlichen Bereichen und generell in erheblichem Ausmaß“, so Katja Grieger aus der Geschäftsstelle des Verbandes. Besonders drastisch träfen gewaltbetroffene Frauen insbesondere die geplante Erweiterung der Eigenbeteiligung der Antragsstellerin sowie eine generelle Verschärfung der Berechnung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe, da viele gewaltbetroffene Frauen eben diese stärkere finanzielle Belastung nicht tragen könnten.
Des Weiteren sieht der Entwurf künftig eine schärfere Prüfung bezüglich einer wirtschaftlichen Erfolgswahrscheinlichkeit der Prozessanstrengungen vor. Die Maßnahmen könnten dazu beitragen, gewaltbetroffene Frauen aus Gründen der Angst vor einem Misserfolg des Verfahrens, noch mehr als dies ohnehin schon der Fall ist, zu entmutigen, einen Prozess zu führen. Dazu Lydia Sandrock aus der Frauenberatungsstelle Potsdam: „Prozesskostenhilfe ist für die allermeisten Frauen enorm wichtig, gerade bei häuslicher Gewalt. Ich habe in den letzten Jahren nur sehr wenige Frauen beraten, die die geforderte Beteiligung hätten aufbringen können, alle anderen hätten das nicht gekonnt.
Diese Pläne würden effektiv verhindern, bzw. zumindest enorm erschweren, dass sich die Frauen Rechtshilfe holen können.“
Bei der Unterstützung für die Frauen, die von Gewalt betroffen sind, geht es vor allem um Maßnahmen im Bereich des Familienrechts (z.B. in Verfahren zur Zuweisung der Ehewohnung), des allgemeinen Prozessrechts (z.B. bei der Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes), sowie des Strafrechts. Von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen benötigen diese finanzielle Unterstützung und damit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dringend. Katja Grieger erläutert: „Viele der von Gewalt durch (Ex)Partner betroffene Frauen befinden sich in einer Situation des Umbruchs, wenn sie gerichtliche Schritte einleiten und ihre Rechte durchsetzen wollen. Gerade die Situation von Trennung und Scheidung – in Fällen von häuslicher Gewalt oft die einzige Möglichkeit für die Frauen, sich in Sicherheit zu bringen – bedeutet für Frauen ein enormes Armutsrisiko. Aus unserer Sicht ist Prozesskostenhilfe in ihrer jetzigen Form elementar wichtig, damit auch mittellosen Frauen ein Weg aus der Gewalt ermöglicht wird.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter: http://www.bv-bff.de/dokumente/files/b3c737b14ed17b494d71b8a6e769e533.pdf