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Häufig wollen Frauen dem Täter helfen

Arbeitskreis „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“ veranstaltet Informationsabend zum Thema Stalking

von Iris Hartebrodt

BÜDINGEN. Der Arbeitskreis „ Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“ hatte zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Stalking in das Büdinger Kulturzentrum Oberhof geladen. Zunächst wurde eine 40-minütige Dokumentation gezeigt, die anhand eines konkreten, erschütternden Falles die Stufen der eskalierenden Entwicklung und die verschiedenen Aspekte des Stalkings aufzeigte.
Im Anschluss stiegen die Referenten-Moderatorin Kornelia Schäfer vom Fachdienst „ Frauen und Chancengleichheit“ des Wetteraukreises, Hauptkommissar Günter Volp, Koordinator der Sachbearbeiter für häusliche Gewalt der Polizeistationen des Wetteraukreises, Christa Mansky vom Frauen-Notruf Wetterau sowie Renate Treber von der Beratungsstelle des Frauenhauses Wetterau – mit den Gästen in eine intensive Diskussion ein. Da die Gäste größtenteils selbst beruflich mit dem Phänomen Stalking zu tun haben, zeichneten sich die Redebeiträge allesamt durch Kompetenz und ein hohes Maß an Engagement aus.

Zum Hintergrund: Zwar wurde das Anti-Stalking-Gesetz nach Paragraf 238 des Strafgesetzbuches von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, jedoch fehlt bislang noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Stalking heißt auf Deutsch „Nachstellen“. Die Opfer werden fortgesetzt verfolgt, belästigt und bedroht, vielfach folgt körperliche Gewalt bis hin zum Mord. Stalker können Männer wie Frauen, Bekannte oder Fremde sein. Doch in über 80 Prozent der Fälle sind Frauen die Opfer, bei den Tätern handelt es sich in der Hauptsache um die ehemaligen Partner. Dabei ist Stalking kein neues Phänomen, aber jetzt hat der Tatbestand einen Namen, ist greifbar und somit angreifbar. Früher hatten die Stalkingopfer oft das Gefühl, sie müssten mit den ständigen Telefonanrufen, mit den Versuchen der Kontaktaufnahme und den Verfolgungen allein fertig werden. Das Gesetz macht klar: Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht.

Doch wann genau fängt Stalking an? Was sollte ein Stalkingopfer auf jeden Fall beachten? Wer kümmert sich mit welchen Maßnahmen um die Stalker? Was kann die Polizei leisten, was nicht? Gerade Frauen wollen dem Täter häufig helfen, gehen den Kontaktversuchen nach ... Ein fataler Fehler, denn damit wird der Stalker in seinem Tun noch bestärkt. Die Situation für die Frauen wird noch schwieriger, wenn Kinder im Spiel sind. Zum Umgang mit Stalkern geben die Beratungsstellen und die Polizeidienststellen Hilfesuchenden eine Reihe von grundsätzlichen Empfehlungen.

Die Diskussion im Büdinger Oberhof machte deutlich, dass der neue Straftatbestand es den Strafverfolgungsbehörden zwar ermöglicht, künftig schneller einzugreifen und dadurch die Opfer besser zu schützen. Doch nur zügiger Kompetenzaufbau, ständiger Informations- und Kommunikationsfluss und vernetztes länderübergreifendes Handeln auf allen Ebenen der Institutionen und Behörden können auf Dauer zu wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen Stalker führen.
Heute Abend wird die Veranstaltung im Bibliothekszentrum in Friedberg wiederholt. Beginn ist um 19.30 Uhr. 

Quelle: Kreis-Anzeiger, 13.03.2007

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