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Frauennotruf

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Informationen 

- Das neue Stalkinggesetz ist seit dem 31.03.2007 in Kraft getreten.
§ 238 ist Privatklagedelikt und berechtigt zur Nebenklage.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr wurde erweitert, allerdings nur für die Fälle §238 Abs. 2 und 3 StGB.

 

- Juli 2009: Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren

 

- 1.September 2009: Reform zur Neuregelung des familiengerichtlichen Verfahrens (FamFG). In diesem Gesetz wird das Familienverfahrensrecht vollständig neu geordnet. Familiensachen sind gemäß §111 FamFG Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Wohnungszuweisungs- und Hausratsachen, Gewaltschutzsachen, Unterhaltssachen, sonstigen Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen.

Informationen für die Praxis hat BIG e.V. zusammengstellt

 

- Presseerklärung des Bundesverbandes der Frauen-Notrufe und Frauenberatungsstellen (Bff) zur aktuellen Debatte: Sexueller Mißbrauch in Institutionen

 

- Positionspapier des Bundesverbandes der Frauen-Notrufe und Frauenberatungsstellen (Bff) zu sexualisierter Gewalt unter dem Einfluß von K.O.-Tropfen


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