- Das neue Stalkinggesetz ist seit dem 31.03.2007 in Kraft getreten.
§ 238 ist Privatklagedelikt und berechtigt zur Nebenklage.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr wurde erweitert, allerdings nur für die Fälle §238 Abs. 2 und 3 StGB.
- Juli 2009: Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren
- 1.September 2009: Reform zur Neuregelung des familiengerichtlichen Verfahrens (FamFG). In diesem Gesetz wird das Familienverfahrensrecht vollständig neu geordnet. Familiensachen sind gemäß §111 FamFG Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Wohnungszuweisungs- und Hausratsachen, Gewaltschutzsachen, Unterhaltssachen, sonstigen Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen.
Informationen für die Praxis hat BIG e.V. zusammengstellt
- Presseerklärung des Bundesverbandes der Frauen-Notrufe und Frauenberatungsstellen (Bff) zur aktuellen Debatte: Sexueller Mißbrauch in Institutionen
- Positionspapier des Bundesverbandes der Frauen-Notrufe und Frauenberatungsstellen (Bff) zu sexualisierter Gewalt unter dem Einfluß von K.O.-Tropfen