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Frauennotruf

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Stalking 

Stalking ist seit 30.04.2007 ein eigenständiger Straftatbestand.

Stalking bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen, Bedrohen und Belästigen einer Person. In über 80% der Fälle sind Frauen betroffen.

Meist sind die Stalker den betroffenen Frauen bekannt, häufig sind es zurückgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Ehemänner, die die Zurückweisung oder Trennung nicht akzeptieren. Hinter einem Stalker kann sich aber auch ein Nachbar, Kollege oder ein völlig Unbekannter verbergen.

Ziel des Stalkers ist in der Regel die Ausübung von Kontrolle und Macht über das Opfer. Stalking setzt sich häufig aus unterschiedlichen Handlungen zusammen und ist daher sehr komplex.

Typische Stalking-Handlungen sind:

  • wiederholte Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der Arbeit, beim Opfer selbst oder bei Freunden / Angehörigen der Betroffenen; die Anrufe können im Laufe der Zeit drohender, diskriminierender und beleidigender werden.
  • Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
  • massenhaftes Zusenden von Briefen, e-Mails und SMS
  • häufige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung, der Arbeitsstelle, im Supermarkt
  • Verfolgung bei täglichen Wegen zur Arbeit, zum Sport, zu Bekannten…
  • Unerwünschte Geschenke
  • Waren- und Annoncenbestellungen auf den Namen der Betroffenen
  • Ausspionieren des Tagesablaufs, des sozialen Umfelds und persönlicher Daten
  • Sachbeschädigungen, z.B. an der Tür, am Auto, im Garten,…
  • Einbruch
  • Körperverletzung
  • usw.

Die Auswirkungen von Stalking auf das Leben der Betroffenen sind sehr umfassend: „Nichts ist mehr, wie es war“.

Viele Frauen leiden unter:

  • ständiger Angst
  • Gefühle der inneren Unruhe
  • Nervosität und Schreckhaftigkeit
  • Schlafstörungen und Albträume
  • Misstrauen gegenüber anderen Menschen
  • Aggression und Reizbarkeit
  • Depressionen
  • Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und Arbeitsleistung
  • usw.

und können Betroffene zu gravierenden Veränderungen in der Lebensführung zwingen:

  • Umzüge,
  • Arbeitsplatzwechsel und Arbeitsplatzverlust,
  • Schulwechsel
  • Veränderungen im Alltagsverhalten, das sich verstärkt an Selbstschutzmaßnahmen orientiert.

Was können Betroffene selbst tun?

Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten und auf zivilrechtlichem Wege im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes beim Amtsgericht eine Schutzanordnung per einstweiliger Verfügung beantragen.

Der Frauen-Notruf Wetterau kann sie zu diesen Möglichkeiten informieren und auf Wunsch auch zur Polizei und zum Gericht  begleiten. Weiter erhalten Sie beim Frauen-Notruf  Informationen, Unterstützung und Hinweise, wie Sie mit dieser schwierigen Situation umgehen und sich und ihre Kinder schützen können.

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